Im Zuge der Occupy Bewegung kommt es in Bremen zu einer Anmeldung einer mehrtägigen Demonstration, die vom 13.03.2015-20.03.2015 in der Innenstadt abgehalten werden soll. Bereits am zweiten und dritten Tag nimmt die Versammlung einen aufrührerischen Verlauf und wird von der Polizei aufgelöst.
Darauf schreiben einige der Polizei bekannte und gewaltbereiten Teilnehmer auf Facebook, dass jetzt erst recht Widerstand zu leisten sei.
Die Polizei beschließt daher, ankommende Züge und Busse im Voraus zu kontrollieren, um schon im Voraus gewaltbereite Demonstranten abzufangen.
X beschließt sich einer Gruppe anzuschließen, die sich zwei Busse gemietet haben, um in die Bremer Innenstadt zu fahren und friedlich zu demonstrieren. X hat nur einen Rucksack mit, in dem er etwas Reisproviant mitführt.
Auf dem Weg nach Bremen werden die Busse bereits auf Höhe Vegesack von der Polizei auf einen Rastplatz geleitet und kontrolliert. Die Polizei findet jedoch keine Anhaltspunkte, dass unter den Teilnehmern gewaltbereit Personen sind oder Gewaltbereitschaft herrscht.
Dennoch erteilt die Polizei allen Teilnehmern ein Verbot, in die Innenstadt von Bremen zu gehen.
Die Innenstadt liegt etwa 13 km von dem Rastplatz entfernt. Die Innenstadt von Vegesack hingegen 4 km. Die Teilnehmer entschließen sich daher nunmehr zu Fuß zum (Ordnungs)Amt von Vegesack zu gehen und dort friedlich zu demonstrieren. Am Bahnhofsvorplatz von Vegesack werden sie jedoch erneut von der Polizei angehalten. Auf Nachfragen teilen sie mit, sie wollen ins Zentrum von Vegesack, um dort friedlich zu demonstrieren.
Daraufhin teilt die Polizei mit, dass sie nunmehr die Personalien aufnehmen werden und die Personen und deren Rucksäcke durchsuchen werde. Unter lautstarkem Protest führt sie dies auch durch. Es finden sich jedoch keine Anhaltspunkte, dass die Gruppe gewaltbereit sei. Die Polizei verbietet daraufhin dennoch die Versammlung.
Einige der Teilnehmer wollen sich davon nicht beirren lassen und möchten weiter gehen, andere sind jedoch eingeschüchtert und wollen sich entfernen. Daraufhin nimmt die Polizei die ganze Gruppe in Gewahrsam und bringt sie zu einer Sammelstelle. Begründet wird dies damit, dass eine Gefahr durch die Teilnehmer nicht ausgeschlossen werden könne.
X ist empört über das Vorgehen der Polizei und erhebt sogleich Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Vor Gericht trägt die Polizei nunmehr vor, es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass die Teilnehmer nicht in die Bremer Innenstadt hätten gehen wollen.
Hat die Klage des X Erfolgt?
Bearbeitervermerk: Es sind nur die Maßnahmen auf dem Bahnhofsvorplatz der Ortschaft O beanstandet.