Unverbindliche Lösungsskizze
Fall 1
A. Amtshaftung, § 839 BGB; Art. 34 GG
I. Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes
Hier: Unterlassen der Abgeordneten
II. Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht
1. Amtspflichtverletzung
Hier: Nichtumsetzung der Richtlinie, Art. 288 AEUV, Art. 4 III EUV
2. Drittbezogenheit
(-); Arg.: Legislatives Tätigwerden betrifft nur die Allgemeinheit.
III. Ergebnis: (-)
B. Art. 340 II AEUV
(-); Arg.: nationales Parlament kein Organ der EU
C. Anspruch aus der Richtlinie vor Umsetzung
I. Richtlinie gewährt subjektiv-öffentliche Rechte
Hier: Richtlinie gewährt nur Anspruch auf Kitaplatz, keinen Ersatzanspruch bei Beauftragung einer Tagesmutter.
II. Hinreichend bestimmt
Hier: s.o.
III. Ergebnis: (-)
D. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch
I. Herleitung
Hier: Art. 4 III EUV
II. Voraussetzungen
1. Gewährung subjektiver Rechte
Hier: Kostenloser Kitaplatz
2. Hinreichend qualifizierter Verstoß
Hier: Nichtumsetzung der Richtlinie
3. Kausalität (+)
III. E: (+)
Frage 2
A. § 839 BGB; Art. 34 GG
I. Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes
Hier: Ablehnung des Antrags durch den Sachbearbeiter
II. Verletzung einer drittbezogenen Amtspflicht
(-); Arg.: gesetzlicher Betreuungsschlüssel; faktisch keine Kapazitäten/Mittel
III. Ergebnis: (-)
B. FBA
I. Herleitung
II. Voraussetzungen
1. Hoheitliches Handeln (+)
2. Eingriff in subjektiv-öffentliches Recht
Hier: KTG/Richtlinie
3. Andauern des Eingriffs (+)
4. Rechtswidrigkeit des Eingriff
-> Voraussetzung: Keine Duldungspflicht
Hier: gesetzlicher Betreuungsschlüssel; faktisch keine Kapazitäten/Mittel (andere Subsumtion vertretbar – dann aber „Ausschluss“ aus diesen Gründen)
III. Ergebnis: (-)
C. § 280 I BGB analog
I. ÖR Schuldverhältnis
(-); Arg.: Kita-Betreuungsverhältnis noch nicht begründet; allgemeine gesetzliche Verpflichtung aus KTG begründet noch kein Schuldverhältnis
II. Ergebnis: (-)
D. §§ 677, 683 S. 1, 670 BGB anlog (ÖR GoA)
I. Führung eines fremden (öffentlich-rechtlichen) Geschäfts
Hier: Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeit = auch öffentliche Aufgabe
II. Fremdgeschäftsführungswillen
(+); Arg.: wird beim (auch) fremden Geschäft vermutet
III. Ohne Auftrag (+)
IV. Interessens- und Willensgemäßheit
-> Hohe Anforderungen
– Dafür: gesetzliche, sogar europarechtliche Verpflichtung
– Dagegen: unkalkulierbare Risiken durch Selbstvornahme; Haushalt
V. Ergebnis: (-)