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Examensreport

Examensreport

Einmal wöchentlich veröffentlichen wir hier – i.d.R. auf der Basis von eingereichten Gedächtnisprotokollen – eine unverbindliche Lösungsskizze. So sind Sie im Bilde, was gerade im Examen gelaufen ist und können Ihre Vorbereitung danach ausrichten. Der Service ist kostenlos. Gerne können Sie Ihr Gedächtnisprotokoll einreichen, es wird dann zeitnah eine verständliche Lösungsskizze angefertigt.

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Juni 2021 - Hessen - ZR I

Die V-GmbH befindet sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Deshalb beschließt der Prokurist P, sich von einem Betriebsgrundstück zu trennen. Der Geschäftsführerin A erzählt der P nichts von dem Vorhaben, weil er befürchtet, dass die A der notwendigen Maßnahme nicht zustimmen wird. Als Käuferin findet sich die K-KG, deren einzige persönlich haftende Gesellschafterin die G ist.

Am 05.02.2020 schließen P, handelnd für die V-GmbH, und G, handelnd für die K-KG, folgenden – notariell beurkundeten - Vertrag:

§ 1
Die V-GmbH veräußert an die K-KG das Grundstück „Am Schweineacker 15“ in Bad Homburg, Grundbuch (...)

§ 2
Der Kaufpreis beträgt 500.000 Euro.

§ 3
Besitz, Nutzungen, Lasen und Gefahr gehen ab de 01.04.2020 auf die Käuferin über.

(...)

§ 7
Die V-GmbH übernimmt die Kosten für die Ausbesserung des Dachs der auf dem Kaufobjekt befindlichen Halle.

Die Auflassung wurde 14.02.2020 vorgenommen. Sodann wurde die K-KG im Grundbuch als neue Eigentümerin eingetragen. Die Übernahme des Grundstücks erfolgte vertragsgemäß zum 01.04.2020.

Bereits am 02.04.2020 beauftragte die G den Dachdeckermeister X, die erforderliche Dachreparatur durchzuführen. X sollte hierfür eine Vergütung i.H.v. 5.000 Euro erhalten. Der ortsübliche Preis für eine solche Reparatur liegt bei 5.500 Euro. Am 15.04.2020 nahm die G den Reparaturarbeiten ab. Die Rechnung leitete die G an die V-GmbH weiter.

Erst jetzt erfuhr die A von der Transaktion. Über den Alleingang des P war sie zwar erbost, genehmigte aber in einem Telefonat mit der G dennoch die Verträge vom 05.02.2020 und 14.02.2020 und überwies 5.000 Euro auf das Konto der K-KG.

Kurze Zeit darauf drang Wasser durch eine undichte Stelle im Dach der Halle. Ursache hierfür war mangelhafte Arbeiten des X. Da der X mittlerweile insolvent war, beauftrage die G den Y mit der Instandsetzung. Hierfür zahlt die K-KG 1.500 Euro an Y.

G verlangt nunmehr von A die Zahlung von 1.500 Euro. A weigert sich und verweist darauf, dass die V-GmbH bereits 5.000 Euro an die K-KG gezahlt habe. Im Übrigen sei der Vertrag vom 05.02.2020 ohnehin unwirksam.

Frage: Hat die K-KG gegen die V-GmbH einen Anspruch auf Zahlung von 1.500 Euro?

Teil 2

Die G besucht ein Konzert. Dort lernt sie den M kennen. Als der Dieb D der G die Handtasche, in der sich auch das Handy und das Portemonnaie der G befindet, entreißt, nimmt der durchtrainierte M die Verfolgung des D auf. Dabei stürzt der M auf der Treppe und erleidet einen Genickbruch.

F, die Ehefrau des M, verlangt nunmehr von dem später gefassten D Ersatz der Beerdigungskosten i.H.v. 8.000 Euro und eine angemessene Entschädigung für ihren Trauerschmerz. Immerhin habe sie mehrere Wochen nach dem Vorfall an Schlafstörungen gelitten. D wendet ein, dass F und M schon seit drei Jahren, getrennt lebten und beide auch schon neue Lebenspartner hätten. F hält dem entgegen, dass sie sich trotz der Trennung noch immer dem M verbunden gefühlt habe und den M auch gelegentlich in finanziellen Dingen unterstützt habe.

Frage: Hat F gegen D einen Anspruch auf Zahlung der Beerdigungskosten und eine Entschädigung für ihren Trauerschmerz?

 

Unverbindliche Lösungsskizze

1. Teil: K-KG gegen V-GmbH auf Zahlung von 1.500 Euro

A. Vertragliche Ansprüche
-> § 7 des Vertrages v. 05.02.2021

I. Einigung, § 145 BGB

1. Stellvertretung der V-GmbH durch P

a) Eigene Willenserklärung des P (+)

b) Im fremden Namen (+)

c) Im Rahmen der Vertretungsmacht

aa) Vertretungsmacht
Hier: Prokura, §§ 48 ff. HGB

bb) Im Rahmen
(-); Arg.: Beschränkung des § 49 II HGB bzgl. Grundstücksgeschäfte

d) Genehmigung (+)
- Problem: Form der Genehmigung
- aA: Form des Vertrages; Arg.: Teleologische Reduktion des § 182 II BGB -> Hier: notarielle Beurkundung, § 311b I 1 BGB; aber: Heilung: § 311b I 2 BGB
- aA: Formfrei; Arg.: Wortlaut des § 182 II BGB

2. Inhalt der Einigung
-> Auslegung, §§ 133, 157 BGB des § 7: „V-GmbH übernimmt die Kosten für die Ausbesserung des Dachs“, also alle tatsächlich anfallenden Kosten, einschließlich Nachbesserung (aA vertrebar)

II. Wirksamkeit
-> Notarielle Beurkundung, § 125 S. 1, 311b I 1 BGB (+)

III. Ergebnis: (+)

B. §§ 683, 670 BGB
(-); Arg.: vertraglicher Anspruch

C. §§ 812 I 1 2. Fall, 818 II BGB
(-); Arg.: Vertrag = Rechtsgrund

2. Teil: F gegen D auf Zahlung der Beerdigungskosten und eine Entschädigung für ihren Trauerschmerz

A. §§ 823 I, II, 844 I BGB (Beerdigungskosten)
- Problem: Zurechnung bei Verfolgerfällen
- Herausforderung in vorwerfbarer Weise
- Annahme eines Verfolgungsrechts
- Realisierung des typischen Verfolgungsrisikos
- Verhältnismäßigkeit zwischen Verfolgungszwecks und Verfolgungsrisikos

B. §§ 823 I, II, 844 III BGB (Entschädigung für Trauerschmerz)
-> Problem: Näheverhältnis i.S.v. § 844 III BGB
- Dafür: Gutes tatsächliches Verhältnis nach der Trennung

- Dagegen: Trennung; neue Partner